führerscheinklassen

Wir unterrichten in folgenden Führerscheinklassen:

Welchen Führerschein möchtest Du?

B - Klassen

PKW – Auto

A - Klassen

Krafträder – Motorrad

T + L Klassen

Traktor, Zugmaschinen

Hier findest Du Informationen zu den jeweiligen Führerscheinklassen.

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A – Klassen

Klasse AM

Zwei- / Drei- / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

mehr Informationen

Fahrzeuge:

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max 4 kW bei Elektromotor
  • Leermasse max. 350kg

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Praxis: Übungsstunden nach Bedarf

Theorie:

  • Ersterwerb: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
  • Erweiterung: 6 Doppelstunden á 90 Minuten
  • Zusatzstoff: 2 Doppelstunden á 90 Minuten

Prüfung:

  • Theorie-Prüfung
  • Praktische Prüfung 55min

Unterlagen:

  • biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen)

mehr Informationen

Fahrzeuge:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Praxis: Übungsstunden nach Bedarf

      • Überland: 5
      • Autobahn: 4
      • Nachtfahrt: 3

Vorbesitz A1 < 2 Jahre:

      • Überland: 3
      • Autobahn: 2
      • Nachtfahrt: 1

Vorbesitz A1 > 2 Jahre:

      • Anzahl nicht festgelegt

Theorie:

      • Ersterwerb: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
      • Erweiterung: 6 Doppelstunden á 90 Minuten
      • Zusatzstoff: 4 Doppelstunden á 90 Minuten

Prüfung:

Theorie-Prüfung:
Direkteinstieg: Ja
Vorbesitz A1 < 2 Jahre: Ja
Vorbesitz A1 > 2 Jahre: Nein

Praktische-Prüfung:
Direkteinstieg: 70 Minuten
Vorbesitz A1 < 2 Jahre: 70 Minuten
Vorbesitz A1 > 2 Jahre: 60 Minuten

Unterlagen:

      • biometrisches Lichtbild
      • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
      • Erste-Hilfe-Kurs

Klasse Mofa

Mofa

mehr Informationen

Fahrzeuge:

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, wen ihre Bauart Gewähr dafür bietet,
das die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. (Mofas)

    Mindestalter: 15 Jahre

    Eingeschlossene Klassen: keine

    Praxis: 2 Übungsstunden

    Theorie:

    • 6 Doppelstunden á 90 Minuten

    Prüfung:

    • Theorie-Prüfung: Ja

    Unterlagen:

    • biometrisches Lichtbild

    Klasse A1

    Krafträder max. 125m³

    mehr Informationen

    Fahrzeuge:

    Krafträder mit:

    • Hubraum max. 125cm³
    • Leistung max 11 kW
    • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:

    • bbH über 45 km/h
    • Hubraum max. 125cm³ bei Verbrennungsmotor
    • Leistung max 15 kW

    Mindestalter: 16 Jahre

    Eingeschlossene Klassen: AM

    Praxis: Übungsstunden nach Bedarf

    • Überland: 5
    • Autobahn: 4
    • Nachtfahrt: 3

    Theorie:

    • Ersterwerb: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
    • Erweiterung: 6 Doppelstunden á 90 Minuten
    • Zusatzstoff: 4 Doppelstunden á 90 Minuten

    Prüfung:

    • Theorie-Prüfung
    • Praktische Prüfung 70min

    Unterlagen:

    • biometrisches Lichtbild
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Erste-Hilfe-Kurs

    Klasse A

    Krafträder (auch mit Beiwagen)

    mehr Informationen

    Fahrzeuge:

    Krafträder mit:

    • Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

    • Leistung über 15 kW

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:

    • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotor) oder bbH über 45 km/h
    • Leistung über 15 kW

    Mindestalter:

    20 Jahre: für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 – 2 Jahre
    21 Jahre: für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
    24 Jahre: für Krafträder bei direktem Zugan

    Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

    Praxis: Übungsstunden nach Bedarf

      • Überland: 5
      • Autobahn: 4
      • Nachtfahrt: 3

    Vorbesitz A1 < 2 Jahre:

      • Überland: 3
      • Autobahn: 2
      • Nachtfahrt: 1

    Vorbesitz A1 > 2 Jahre:

      • Überland: 3
      • Autobahn: 2
      • Nachtfahrt: 1

    Vorbesitz A2 < 2 Jahre:

      • Überland: 3
      • Autobahn: 2
      • Nachtfahrt: 1

    Vorbesitz A2 > 2 Jahre:

      Anzahl nicht festgelegt.

      Theorie:

      • Ersterwerb: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
      • Erweiterung: 6 Doppelstunden á 90 Minuten
      • Zusatzstoff: 4 Doppelstunden á 90 Minuten

      Prüfung:

      Theorie-Prüfung:
      Direkteinstieg: Ja
      Vorbesitz A1 < 2 Jahre: Ja
      Vorbesitz A1 > 2 Jahre: Ja
      Vorbesitz A2 < 2 Jahre: Ja
      Vorbesitz A2 > 2 Jahre: Nein

      Praktische-Prüfung:
      Direkteinstieg: 70 Minuten
      Vorbesitz A1 < 2 Jahre: 70 Minuten
      Vorbesitz A1 > 2 Jahre: 70 Minuten
      Vorbesitz A2 < 2 Jahre: 70 Minuten
      Vorbesitz A2 > 2 Jahre: 60 Minuten

      Unterlagen:

      • biometrisches Lichtbild
      • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
      • Erste-Hilfe-Kurs

      B – Klassen

      Klasse B , BF17

      Kraftfahrzeuge (Auto)

      mehr Informationen

      Fahrzeuge:

      Kraftfahrzeuge (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A) mit:

      • zG max. 3500 kg
      • max. 8 Personen (außer dem Fahrer)

      auch Anhänger mit:

      • zG max. 750 kg
      • zG über 750 kg, sofern zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

      Mindestalter:

      18 Jahre
      17 Jahre beim begleitenden Fahren (BF17)

      Eingeschlossene Klassen: AM, L

      Praxis: Übungsstunden nach Bedarf

      • Überland: 5
      • Autobahn: 4
      • Nachtfahrt: 3

      Theorie:

      • Ersterwerb: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
      • Erweiterung: 6 Doppelstunden á 90 Minuten
      • Zusatzstoff: 2 Doppelstunden á 90 Minuten

      Prüfung:

      Theorie-Prüfung: Ja

      Praktische-Prüfung: 55 Minuten

      Unterlagen:

      • biometrisches Lichtbild
      • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
      • Erste-Hilfe-Kurs

      Klasse B96

      Anhänger

      mehr Informationen

      Fahrzeuge:

      Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhängern oder Sattelanhängern mit:

      • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
      • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

      Mindestalter:
      18 Jahre
      17 Jahre beim begleitenden Fahren (BF17)

      Vorbesitz der Klasse: B

      Praxis: Übungsstunden nach Bedarf

      • Überland: 3
      • Autobahn: 1
      • Nachtfaht: 1

      Theorie: keine

      Prüfung:

      • Theorie-Prüfung: Nein
      • Praktische Prüfung: 55 Minuten

      Unterlagen:

      • biometrisches Lichtbild
      • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
      • Erste-Hilfe-Kurs

      Klasse B197

      die neue Automatikregelung für den Führerschein der Klasse B

      mehr Informationen

      B197:

      B197 – die neue Automatikregelung für den Führerschein der Klasse B

      Ab dem 1. April 2021 gibt es eine neue Automatikregelung (Schlüsselzahl 197). Danach hast du die Möglichkeit, auf einem Automatikfahrzeug die Fahrausbildung und die Prüfung durchzuführen und kannst trotzdem ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren, wenn du zusätzlich in deiner Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug gefahren bist und eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer absolviert hast.

      Theorie-Ausbildung wie bei Klasse B/bF17

      Praktische Ausbildung:

      Unter folgenden Voraussetzungen kannst du mit der neuen Schlüsselzahl B197 auch Fahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe fahren, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

      • Bei der Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug sind mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen erforderlich (diese Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
      • Es muss eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen durchgeführt werden (innerorts/außerorts).
      • Die Fahrschule stellt dir eine entsprechende Bescheinigung aus.

      Vorteile:

      • Die Ausbildung ist pädagogisch sinnvoll nach dem Prinzip “vom Leichten zum Schweren”.
        Dadurch hast du viel weniger Stress und mehr Spaß bei deinen Fahrstunden.
      • Die Automatikausbildung ist wesentlich umweltfreundlicher.
      • Die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug wird nicht teurer.
        Vermutlich können sogar Kosten gespart werden, da Ausbildungsziele schneller erreicht werden können.

      Besonderheiten bei Erweiterungen:

      • Hast du deine Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert, kannst du bei einer Erweiterung auf die Klassen BE, C1 oder C die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen, ohne dass diese Erweiterungsklassen mit der Schlüsselzahl 78 auf Automatikgetriebe beschränkt werden. D. h., du kannst trotzdem mit Fahrzeugen der Klassen BE, C1 oder C mit Schaltgetriebe fahren.
      • Hast du deine Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B mit der neuen Automatikregelung (B197) absolviert und beantragst eine Erweiterung auf die Klassen BE, C1 oder C, dann wird, sofern du die Prüfung für diese Erweiterungsklassen auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt hast, die jeweilige Erweiterungsklasse durch die Schlüsselzahl 78 auf das Fahren mit Automatikfahrzeugen beschränkt.

      Fragen hierzu beantworten wir Dir gern in einem persönlichen Gespräch.

        T+L – Klassen

        Klasse L

        Traktor

        mehr Informationen

        Fahrzeuge:

        Zugmaschinen:

        • für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
        • bbH max. 40 km/h
        • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

        Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge:

        • bbH max. 25 km/h
        • auch mit Anhänger

          Mindestalter: 16 Jahre

          Eingeschlossene Klassen: keine

          Praxis: keine

          Theorie:

          • Ersterwerb: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
          • Erweiterung: 6 Doppelstunden á 90 Minuten
          • Zusatzstoff: 2 Doppelstunden á 90 Minuten

          Prüfung:

          • Theorie-Prüfung: Ja
          • Praktische Prüfung: Nein

          Unterlagen:

          • biometrisches Lichtbild
          • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
          • Erste-Hilfe-Kurs

          Klasse T

          Traktor

          mehr Informationen

          Fahrzeuge:

          Zugmaschinen:

          • für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
          • bbH max. 60 km/h
          • bbH max. 40 km/h für 16- und 17-jährige
          • auch mit Anhängern

          Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:

          • für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
          • bbH max. 25 km/h
          • auch mit Anhänger

            Mindestalter: 16 Jahre

            Eingeschlossene Klassen: AM, L

            Praxis: Übungsstunden nach Bedarf

            Theorie:

            • Ersterwerb: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
            • Erweiterung: 6 Doppelstunden á 90 Minuten
            • Zusatzstoff: 6 Doppelstunden á 90 Minuten

            Prüfung:

            • Theorie-Prüfung: Ja
            • Praktische Prüfung: 70 Minuten

            Unterlagen:

            • biometrisches Lichtbild
            • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
            • Erste-Hilfe-Kurs

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